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12.07.2022 | CSR-Reporting | Interview | Online-Artikel

"CSRD-Berichterstattung erfordert Vorbereitungszeit"

verfasst von: Andrea Amerland, Angelika Breinich-Schilly

4:30 Min. Lesedauer

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Die Europäische Union reformiert die nichtfinanzielle Berichterstattung. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, kommen Herausforderungen auf Unternehmen zu. Wie diese bewältigt werden können, erklären die KPMG-Experten Marc Stauder und Johann Schnabel.

Springer Professional: Welche Unternehmen sind von der Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, betroffen?

Marc Stauder: Die CSRD betrifft einen Großteil der deutschen Unternehmen. Bislang waren in Deutschland rund 500 Unternehmen von der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung tangiert. Nun werden deutschlandweit etwa 15.000 Unternehmen berichtspflichtig. In der gesamten Europäischen Union (EU) sind es geschätzt 50.000 Unternehmen. Insbesondere der Mittelstand wird jetzt einbezogen und muss sich den Anforderungen stellen. Die Direktive gilt in Zukunft nämlich für Unternehmen, die zum Bilanzstichtag zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Beschäftigte, einen Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro.  

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Was sind die größten Herausforderungen für Unternehmen und Manager dabei?

Johann Schnabel: Eine große Herausforderung ist die zeitliche Planung. Denn die CSRD-Berichterstattung erfordert ausreichende Vorbereitungszeit. Unternehmen, die bereits jetzt der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) unterliegen, müssen bereits 2024 für das Geschäftsjahr 2023 entsprechend berichten. Dies betrifft kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden. Ab 2025 sind auch alle anderen großen Firmen verpflichtet. Kleineren Unternehmen wird eine längere Vorbereitungszeit gewährt. Börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen sowie kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen folgen ab 2026.

Welche CSRD-Standards müssen erfüllt werden?

Johann Schnabel: Die Leitplanken zur inhaltlichen Ausgestaltung werden aktuell erarbeitet. Die bisher vorliegenden Entwürfe sind jedoch schon umfangreich. Das Herzstück wird die doppelte Wesentlichkeitsanalyse sein. Das bedeutet, dass Sachverhalte als relevant einzustufen sind, wenn sie entweder für den Unternehmenserfolg oder aus ökologischer oder sozialer Sicht wesentlich sind. Bisher waren diese Themen mit einem "und" verknüpft. Damit erweitert sich der Umfang der zu berichtenden Themen erheblich, wodurch in Zukunft mehr Daten für die Berichterstattung erhoben werden müssen. Für bisher nicht betroffene Unternehmen ist die umfassende Datenerhebung eine große Herausforderung, da in den meisten Fällen dafür noch kein Prozess existiert. Außerdem müssen Verantwortlichkeiten geklärt werden: Unternehmen stehen vor der Entscheidung, ob sie hierfür neue Stellen schaffen oder umorganisieren.

Wie sollten sich Unternehmen am besten auf die CSRD vorbereiten?

Johann Schnabel: Wir empfehlen im ersten Schritt, eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse. So können wesentliche von nicht-wesentlichen Berichtsinhalten abgegrenzt werden. Anschließend gilt es, die Governance-Strukturen unter Berücksichtigung der Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) weiterzuentwickeln und ein entsprechender Ressourcenplan zu erstellen. Eine Ist-Analyse identifiziert Lücken zwischen den Anforderungen und den aktuell verfügbaren Daten. Um diese zu schließen, sollten Unternehmen einen Prozess zur Erhebung aufsetzen und überlegen, welche Rahmenwerke für die Berichterstattung herangezogen werden sollen. Damit der Bericht auch einer späteren Prüfung standhält, ist etwa die Durchführung eines Assurance Readiness Assessments sinnvoll. Schließlich muss die Integration der Berichtserstattung in den Lagebericht vorbereitet und dabei die Zeitplanung berücksichtigt werden, denn die Erfahrung zeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Kompetenzen und Abteilungen notwendig ist.

Wie wirkt ich die schwierige Datenlage größerer Mittelständlern auf die IR- und die allgemeine Finanzkommunikation eines Unternehmens aus?

Marc Stauder: Für Investoren und Kreditgeber wird Nachhaltigkeit zunehmend zu einem wesentlichen Entscheidungskriterium. Daher spielt das Thema auch in der Investor Relations- und Finanzkommunikation eine entscheidende Rolle. Für Unternehmen birgt die CSRD einen erheblichen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen könnten Schwierigkeiten haben, die erforderlichen Daten effizient und lückenlos zu erheben und sie transparent zu kommunizieren. Eine mögliche Auswirkung ist, dass die Unternehmen ihre Leistungen schlechter darstellen, als sie tatsächlich sind. In diesem Fall könnten die Kreditkosten steigen, der Unternehmenswert sinken und der Unternehmenserfolg langfristig Schaden nehmen.

Welche Instrumente stehen den Unternehmen zur Verfügung, um mögliche Bedenken von Investoren auszuräumen?

Johann Schnabel: Ganz wichtig ist, alle relevanten Daten transparent zu kommunizieren – vorhandene, aber auch fehlende. Gleichzeitig sollte ein Aktionsplan klar machen, wie die Datenlage kurz-, mittel- und langfristig verbessert und die Lücke geschlossen werden kann. Idealerweise werden potenzielle oder bestehende Investoren von Anfang an in diesen Prozess einbezogen.

Wie können Wirtschaftsprüfer die Unternehmen im Hinblick auf diese Problematik unterstützen oder tun dies bereits?

Marc Stauder: Wirtschaftsprüfer können Unternehmen einerseits bei der Umsetzung der CSRD beraten, andererseits mit unabhängigem, externen Blick auch die Vertrauensbildung fördern. Workshops, um Wissenslücken rund um die CSRD zu schließen und einen einheitlichen Stand innerhalb des Unternehmens zu schaffen, sind sinnvoll. Auch bei der Projektplanung, der Organisation und der Einbindung der hierfür relevanten Stakeholder, können Wirtschaftsprüfer unterstützen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bestehende Systeme und Prozesse zu analysieren und Lücken im bestehenden Bericht zu identifizieren. Mit einem Umsetzungs- und Maßnahmenkonzept unterstützen Berater anschließend bei der Entwicklung. Durch eine gezielte Integration und Verknüpfung der entsprechenden KPIs mit den bestehenden Prozessen, Systemen und Kontrollen und eine konsistente Dokumentation aller Schritte kann die Prüfbarkeit sichergestellt werden.

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